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Rechtsinfos/Baurecht/privates Baurecht/BGB/Kündigung



DIE SCHULDRECHTSREFORM - EIN ÜBERBLICK
 
Grundzüge des Gewährleistungsrechts nach der Schuldrechtsreform
 
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte im Kauf und Werkvertragsrecht und ihre Einbeziehung in AGB
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EINE EINFÜHRUNG TEIL 9 Regelungsbereiche in AGB (Teil 3)
 
Keine Fälligkeit des Werklohns bei langer Nutzung des Bauvorhabens
 
Bauhandwerkersicherungshypothek! Wirklich eine Sicherheit?
 
Die Abnahme des Architektenwerkes
 
Mängelbeseitigung
 
Haftungsrisiko des Architekten, wenn er den Bauvertrag selbst formuliert
 
Verlust der Sicherheit durch Zeitablauf auch bei Bürgschaft nach § 648a BGB
 
Der Unterschied zwischen Produkthaftung und Gewährleistung
 
Sind mehrere Mängel möglich, trägt der Auftraggeber die Beweislast
 
Teilabnahme in Architektenverträgen
 
Absicherung des Bauherrn bei Insolvenz des Bauträgers
 
Hardware: für Gewährleistungsrecht ist konkrete Rüge erforderlich
 
Wann muss die Erfüllungsbürgschaft zurückgegeben werden?
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Baurecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Tilo Schindel, Rechtsanwalt

Portrait Tilo-Schindele

Tilo Schindele berät und vertritt bei Rechtsfragen um Bau- und Werkverträge. Er prüft Bauverträge, begleitet Bauvorhaben in den verschiedenen Leistungsphasen und vertritt bei Streitigkeiten um Bauleistungen. Er berät im öffentlichen Baurecht wie im privaten Baurecht. Er unterstützt in allen Phasen bei VOB- wie bei BGB-Verträge.

Rechtsanwalt Schindele steht Ihnen für Rechtsstreite um Baumängel über die außergerichtliche Verhandlung mit Sachverständigen über das selbständige Beweissicherungsverfahren bis hin zum Bauprozess zur Verfügung.

Er berät gerne Architekten, Bauunternehmen, Subunternehmer, Handwerker und Bauherren in allen Belangen wie Baugenehmigung, Bauplanung, Bauausführung sowie Bauabnahme. Er begleitet Geschäftsführer von Bauunternehmen bei Auseinandersetzungen nach dem Bauforderungssicherungsgesetz.

Zudem berät Herr Schindele auch bei umweltrechtlichen Fragen.

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter:

Mail: schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de

Telefon: 0711-400 426 – 40 oder 0170/6348186